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Finanzen

Der Fachbereich Finanzen des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) fungiert als Drehscheibe, bei der alle Mittel für die Finanzierung des laufenden Betriebes der NÖ Fondskrankenanstalten bereitgestellt, gesammelt und nach den gesetzlichen Regelungen (z.B. NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006) und den Richtlinien des NÖGUS (z.B. VA-Richtlinie) an die NÖ Fondskrankenanstalten weitergeleitet werden.

Im Menüpunkt Mittel des NÖGUS ist die Herkunft und die Verwendung dieser finanziellen Mittel dargestellt.

Um eine zeitnahe Weitergabe der einlangenden Mittel an die NÖ Landeskliniken sicherzustellen, werden diese im laufenden Jahr in Form von Akontozahlungen auf Grundlage der zuletzt verfügbaren Daten (v. a. LDF - Punktemeldungen der NÖ Landeskliniken) sowie unter Beachtung sonstiger Zahlungsverpflichtungen, zweimal monatlich vom NÖGUS an die NÖ Landeskliniken ausbezahlt.

Die Endabrechnung zwischen NÖGUS und Fondskrankenanstalten erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlich verfügbaren Mittel, sowie der gesamten abgerechneten Leistungen (LDF - Punkte) und wird durch einen Beschluss des Ständigen Ausschusses genehmigt. In weiterer Folge bildet die Endabrechnung eine Voraussetzung für die Erstellung der Rechnungsabschlüsse der NÖ Fondskrankenanstalten.

Weitere Aufgaben des Fachbereiches Finanzen

• Erstellung von Voranschlag und Rechnungsabschluss des NÖGUS

• Erarbeitung von Richtlinien

• Finanzielle Ausgestaltung, Budgetierung und Abrechnung von
   Kooperations- und Reformpoolprojekten

• Abwicklung der Finanzierung mit dem PSZW Eggenburg

• Vorbereitung von Unterlagen und Mitwirkung beim Ständigen Ausschuss
   und der Gesundheitsplattform, sowie deren vorbereitenden Gremien

• Zuteilung der Strukturmittel: für die Finanzierung strukturverbessernder
   Maßnahmen wurde für das Jahr 2010 ein Betrag in der Höhe von
   Euro 39.370.900 bereitgestellt

• Abrechnung der Kosten für die Erbringung von Leistungen der
   NÖ Landeskliniken für ausländische GastpatientInnen auf Grund von
   zwischenstaatlichen Übereinkommen über überstaatlichem Recht über
   soziale Sicherheit

• Abwicklung von Regressansprüchen im Zusammenwirken mit den
   zuständigen Sozialversicherungsträgern

• Eintreibung von Kostenbeteiligungen

• Mitwirkung in Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen des BMG

• Mitwirkung in der ARGE (und bei ARGE Arbeitskreisen) der KFM Div. NÖ
   Krankenanstalten

• Tätigkeiten für den Bereich der Prävention und Gesundheitsvorsorge:
   Führung der Buchhaltung und Durchführung der Überweisungen

• Finanzielle Abwicklung von Rückvergütungen an die NÖ Landeskliniken
  (z.B. Rückvergütung HPV- Impfung)