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Zur Erfüllung seiner im NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz festgelegten Aufgaben stehen
dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds folgende Mittel zur Verfügung
(§ 3, NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006):
1. Beiträge der Bundesgesundheitsagentur;
2. Beiträge des Landes;
3. Beiträge der Sozialversicherung;
4. zusätzliche Mittel, die für die Gesundheitsreform auf Grund der
Vereinbarung über den Finanzausgleich zur Verfügung gestellt werden;
5. Mittel von den Trägern der Sozialhilfe;
6. Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz
(GSBG);
7. Beiträge der Gemeinden;
8. Mittel der NÖ Krankenanstaltensprengel;
9. Mittel der Standortgemeinden;
10. Sonstige Mittel.
Im Jahr 2010 stellten sich die Erträge des NÖGUS laut Rechnungsabschluss 2010 in der Höhe von Euro 1.690.260.157,26 wie folgt dar:
Gesamterträge des NÖGUS 2010
In den Jahren 2011 und 2012 stellen sich die Erträge des NÖGUS laut Voranschlag wie folgt dar:
Gesamterträge des NÖGUS 2011
Gesamterträge des NÖGUS 2012
Die Verwendung der Mittel des NÖGUS ist in den gesetzlichen Bestimmungen des NÖGUS-Gesetzes, des NÖ KAG, sowie den vom NÖGUS erlassenen Richtlinien, (z.B. VA-Richtlinie) geregelt.
Für das Jahr 2010 wurden die Mittel des NÖGUS laut Rechnungsabschluss 2010 in der Höhe von Euro 1.690.260.157,26 zur Bedeckung folgender Aufwendungen verwendet:
Gesamtaufwendungen des NÖGUS 2010
In den Jahren 2011 und 2012 ist lt. Voranschlag die Verwendung der Mittel zur Bedeckung folgender Aufwendungen vorgesehen.
Gesamtaufwendungen des NÖGUS 2011
Gesamtaufwendungen des NÖGUS 2012