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Reformpool

Finanzielle Abwicklung der Reformpool- und Kooperationsprojekte in dem Fachbereich Finanzen im NÖGUS

In der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ist unter anderem vorgesehen, dass in den Landesgesundheitsfonds Mittel für den Kooperationsbereich (Reformpool) vorgesehen werden. Bund und Länder kommen überein, Projekte der Integrierten Versorgung und Projekte, die Leistungs-verschiebungen zwischen dem intramuralen und extramuralen Bereich auf Landesebene zur Folge haben, sowie die sektorübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereiches über einen gemeinsamen Reformpool zu finanzieren. Voraussetzung für die Förderung dieser Projekte ist, dass sich das jeweilige Land und die Sozialversicherung im Voraus auf diese Maßnahmen inhaltlich einigen.

In dem Fachbereich Finanzen des NÖGUS wurde die finanzielle Gebarung der gemeinsam zwischen den Reformpoolpartnern NÖGUS und Sozial-versicherung durchgeführten Reformpoolprojekte abgewickelt. Darunter fällt in Kooperation mit dem Fachbereich Gesundheitsreform und den niederösterreichischen Krankenversicherungsträgern die gemeinsame Budgetierung der Reformpoolprojekte, Vorbereitung und Abstimmung für die Beschlussfassung in den entscheidenden Gremien und die gemeinsame Abrechnung der Reformpoolprojekte.

Im Jahr 2010 werden als Reformpoolprojekte (seit dem Jahr 2007) das Projekt "Integrierte Hospiz- und Palliativversorgung"  und das Projekt "Diabetes Mellitus - DMP DM2" von den Reformpoolpartnern NÖGUS und Sozialversicherung durchgeführt und in des Fachbereichs Finanzen aus finanzieller Sicht abgewickelt.

Die finanzielle Abwicklung der Kooperationsprojekte, wie das Projekt "Wochenabenddienst" in niederösterreichischen Zahnambulatorien, das Projekt "Zahnbehandlung in Narkose" und das Projekt PATiENT (Patientenbegleitendes Entlassungsnetzwerk, Weiterführung des Reformpoolprojektes Entlassungsmanagement) wird im Jahr 2010 eine Aufgabe des Fachbereichs Finanzen sein.

Das Projekt "Psychosoziale Sprechstunde in der gynäkologischen Ambulanz" ist in Vorbereitung.

Finanzmittel für den Kooperationsbereich (Reformpool) 

Für die Jahre 2005 bis 2007 wurde die Möglichkeit geschaffen, einen bestimmten Prozentsatz des gesamten Mittelaufkommens des ambulanten und stationären Bereiches für den Kooperationsbereich zur Verfügung zu stellen.  Mit der 15a B-VG Vereinbarung 2008–2013 wurde der Anwendungsbereich verbreitert und die Höhe der verwendbaren Mittel nicht mehr definiert.

Die Details zum Reformpool lesen Sie im Menüpunkt Gesundheitsreform.