901 0 - 13300
Der Fachbereich Gesundheitsreform sorgt für die Umsetzung der Gesundheitsreform 2005 in Niederösterreich, an der ein breites Spektrum von Institutionen und Organisationen beteiligt ist.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Arbeit sind die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (2008-2013) und das NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006 idgF.
Die Aufgabenabwicklung des Fachbereichs erfolgt teils als Eigenarbeit, teils im interdisziplinären Zusammenwirken mit anderen Organisations-einheiten des Niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) und der NÖ Landeskliniken-Holding, mit Stellen des Landes und des Bundes und durch Beauftragung externer Experten.
• auf Bundesebene: Mitwirkung im Bundesministerium für Gesundheit
(Bundesgesundheitsagentur) und in den dort angesiedelten
bundesweiten themen- und sektorenspezifischen
Arbeitsgruppen sowie in Arbeitsgruppen der Länder
• in Angelegenheiten des Kooperationsbereichs (Reformpool):
Kooperation mit den niederösterreichischen Krankenversicherungs-
trägern (NÖGKK, BVA, SVA, SVB und VAEB)
• bei der Erstellung des RSG-NÖ 2015 (Regionaler Strukturplan
Gesundheit für Niederösterreich):
zusätzlich eine kooperative Einbindung der NÖ Ärztekammer und
der NÖ Wirtschaftskammer
• in der Gesundheitskonferenz: als Organ des NÖGUS, die
Kontakthaltung mit allen wesentlichen Einrichtungen des
Gesundheitswesens im Land