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Gesundheitsreform 

Der Fachbereich Gesundheitsreform sorgt für die Umsetzung der Gesundheitsreform 2005 in Niederösterreich, an der ein breites Spektrum von Institutionen und Organisationen beteiligt ist.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Arbeit sind die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (2008-2013) und das NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006  idgF.

Die Aufgabenabwicklung des Fachbereichs erfolgt teils als Eigenarbeit, teils im interdisziplinären Zusammenwirken mit anderen Organisations-einheiten des Niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) und der NÖ Landeskliniken-Holding, mit Stellen des Landes und des Bundes und durch Beauftragung externer Experten.

auf Bundesebene: Mitwirkung im Bundesministerium für Gesundheit
   (Bundesgesundheitsagentur) und in den dort angesiedelten
   bundesweiten themen- und sektorenspezifischen
   Arbeitsgruppen sowie in Arbeitsgruppen der Länder

in Angelegenheiten des Kooperationsbereichs (Reformpool):
   Kooperation mit den niederösterreichischen Krankenversicherungs-
   trägern (NÖGKK, BVA, SVA, SVB und VAEB)

bei der Erstellung des RSG-NÖ 2015 (Regionaler Strukturplan
   Gesundheit für Niederösterreich):
   zusätzlich eine kooperative Einbindung der NÖ Ärztekammer und
   der NÖ Wirtschaftskammer

in der Gesundheitskonferenz: als Organ des NÖGUS, die
   Kontakthaltung mit allen wesentlichen Einrichtungen des
   Gesundheitswesens im Land