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LKF (Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung)

Das LKF Modell wurde Mitte der 90er Jahre entwickelt. Dabei war es vorrangige Aufgabe, Abrechnungspauschalen festzulegen, die sich untereinander sowohl in ihrer Kostenstruktur, als auch hinsichtlich der medizinischen Ausprägungen unterscheiden und in einer realitäts-konformen Kostenrelation zu einander stehen sollen.
Seit 1997 werden die österreichischen Spitäler nach dem LKF System finanziert.
Bevor die LKF Finanzierung eingeführt wurde, bestand in Österreich das „Pflegetagsvergütungssystem“, indem jeder stationäre Spitalsaufenthalt nach der Zahl der Pflegetage (= Zahl der Kalendertage) abgegolten wurde. Pro Tag wurde ein Fixbetrag dem Zahlungsverpflichteten (in der Regel der jeweilige Sozialversicherungsträger) verrechnet. Diese Abrechnung erfolgte unabhängig davon, was für den Patienten geleistet wurde und woran der Patient erkrankt war.

Entgegen der völlig leistungs- und krankheitsunabhängigen Pflegetags-vergütung wurde das nunmehr gültige LKF-System auf die für den stationären Patienten erbrachten medizinischen/pflegerischen Leistungen bzw. die beim (bei der) Patienten (-in) festgestellten Krankheiten abgestellt.

Ziele, die mit der Einführung des österreichischen LKF Systems
verbunden sind:
• Eine höhere Kosten- und Leistungstransparenz
• Die langfristige Eindämmung der Kostensteigerung
• Reduzierung der Mehrfachleistungen
• Notwendige Strukturveränderungen (z.B. Akkutbettenabbau)
• Ein österreichweit einheitliches, einfach zu administrierendes
   Instrumentarium für gesundheitspolitische Planungs- und
   Steuerungsmaßnahme erreichbar gemacht werden.

Das LKF-System erlaubt auf Basis von leistungsorientierten Diagnosenfallgruppen eine das tatsächliche Leistungsgeschehen berücksichtigende Abrechnung der Krankenhäuser.

Den Krankenhäusern stehen folgende Klassifikationssysteme zur Verfügung:
• Diagnosenerfassung nach dem Diagnosenschlüssel ICD-10,
• Medizinisch/pflegerische Leistungserfassung nach eigenentwickelten
   Leistungskatalog.

Neben der Diagnose und Therapie wird bei bestimmten Erkrankungen auch das Alter des (der) Patient (-in) als Entgeltfaktor durch das System anerkannt.

Bei der Einteilung der Diagnosen unterscheidet man zwischen
• „Hauptdiagnosegruppen” (HDG) und
• „Medizinischen Einzelleistungs-Gruppen” (MEL-Gruppen).

Jede HDG und MEL-Gruppe wird nach bestimmten Kriterien unterteilt, wodurch die „Leistungs- und diagnoseorientierten Fallgruppen – LDF” entstehen.  Im LKF System 2003 gibt es 850 Fallgruppen, von denen 374 „leistungsbasiert” und 476 „krankheitsbasiert” sind.

Für jede Fallgruppe wird eine Gesamtpunktezahl (= Wert der Gruppe) ausgewiesen, die die Fallpauschale darstellt. Diese Punktezahl setzt sich aus einer Tageskomponente und einer Leistungskomponente zusammen. Mit der Tageskomponente werden neben den Basisleistungen insbesonde-re jene Aufwendungen abgegolten, die täglich im Rahmen der Versor-gung des (der) Patienten (-in) anfallen.
Die Leistungskomponente steht als punktemäßiges Äquivalent für alle speziellen medizinischen Leistungen und ist daher von der durch-schnittlichen Aufenthaltsdauer des (der) Patienten (-in) unabhängig.
Jeder Fallpauschale ist aber eine charakterisierende Aufenthaltsdauer ("von–bis" in Tagen) zugeordnet, innerhalb der die volle Punktezahl abgegolten wird. Ein Punkt entspricht dabei einem Euro (Basis 1999).