Der Österreichische Strukturplan Gesundheit 2010 (ÖSG) ist eine konsequente Weiterentwicklung des ÖKAP/GGP bzw. des ÖSG 2006 und ist als Leistungsangebotsplan konzipiert. Er ist die verbindliche Grundlage für die integrierte Planung der österreichischen Gesundheitsversorgungsstruktur. Der ÖSG ist auf Basis des Artikels 4 der zwischen dem Bund und allen Bundesländern getroffenen Vereinbarung gemäß 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (2008-2013) festgelegt. Der ÖSG stellt die Rahmenplanung für Detailplanungen auf regionaler Ebene - insbesondere für die Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) - dar. Dabei wird auf die bisherige Darstellung von einzelnen Krankenanstalten verzichtet, es werden nun 32 Versorgungsregionen und vier Versorgungszonen betrachtet. Weiters wird der Geltungsbereich sukzessive von Fonds-Krankenanstalten auf alle Krankenanstalten gemäß KAKuG, sowie auf alle weiteren Leistungserbringer, ausgeweitet.
Die Bundesgesundheitskommission hat die nunmehr dritte erweiterte Version ÖSG 2010 mit Planungshorizont 2020 im November 2010 beschlossen.
Im ÖSG 2010 wurde die Rahmenplanung für die ambulante Versorgung (Kapitel 2.2.3) und für die Rehabilitation (Kapitel 3) aufgenommen.
Spezielle Versorgungsbereiche (Beispiel onkologische Versorgung) wurden zeitgemäß angepasst (Kapitel 2.5.7) und die Hospiz- und Palliativversorgung wurde erstmals umfassend definiert (Kapitel 2.6.4). Die Grundlagen für eine verstärkte Ausrichtung des Gesamtsystems in Richtung der Prozess- und Ergebnisqualität wurden gelegt (Kapitel 5 und 6) und ein neues Kapitel zum Thema innovative, prozessorientiert funktionierende Organisations- und Betriebsformen (Kapitel 2.3.2 bis 2.3.4) erstellt.
Auch in struktureller Hinsicht erfolgten in folgenden Bereichen Änderungen bzw. Erweiterungen:
•Überregionale Planung zur Bündelung komplexer Leistungen (Referenzzentren) (Kapitel 2.8)
•Gewährleistung einer mit Qualitätskriterien abgesicherten Grundversorgung von Standardspitälern mit kleinem Einzugsgebiet (Kapitel 2.3.1).
Die Vision ist, dass sich in solchen Grundversorgungseinrichtungen mittelfristig ergänzende Angebote etablieren, die über die herkömmliche Standard-Akutversorgung hinausgehen und sich damit integrierte Strukturen einer umfassenden Grundversorgung entwickeln (Kapitel 2.3.4)