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Gesundheitsplattform

Die Gesundheitsplattform ist ein Organ des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und besteht aus 25 Mitgliedern.
Den Vorsitz führt Herr LH-Stv. Mag. phil. Wolfgang Sobotka.


Die Gesundheitsplattform setzt sich zusammen aus:
(vgl. § 6, NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006)

sechs Mitglieder der Landesregierung
     LH-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka
     Landesrätin Mag. Barbara Schwarz
     Landesrätin Mag. Karin Scheele
     2. Präsident des NÖ Landtages Mag. Johann Heuras
     Otto Kernstock, Abgeordneter des NÖ Landtag
     LAbg. Bgm. Karl Bader

sechs Mitglieder aus dem Kreis der Träger der Sozialversicherung
     Obmann Kammerrat Gerhard Hutter, NÖGKK
     1. Obmann-Stellvertreter Ing. Norbert Fidler, NÖGKK
     2. Obmann-Stellvertreter Kammerrat Michael Pap, NÖGKK
     Generaldirektor Mag. Jan Pazourek, NÖGKK
     Direktorien Ilse Kerschbaum, BVA
     Abteilungsleiter Mag. Franz Schweinberger, SVB

ein Mitglied auf Vorschlag des Bundes
     Sektionsleiter Dr. Clemens Martin Auer, BMGF

ein Mitglied auf Vorschlag der Ärztekammer
    Dr. Martina Hasenhündl-Gaiswinkler 

drei Mitglieder auf Vorschlag der Gemeindevertreterverbände
     Präs. LAbg. Bgm. Mag. Alfred Riedl, ÖVP
     Vizepräs. LAbg. Bgm. Karl Moser, ÖVP
     Stadtrat Andreas Krenauer, SPÖ

• zwei Mitglieder auf Vorschlag der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
     WHR Dr. Gerald Bachinger
     WHR Dr. Alexander Ortel

fünf Mitglieder auf Vorschlag der NÖ Landeskliniken-Holding
     GF Dr. Robert Griessner
     GF DKWB Helmut Krenn
     RM Dr. Klaus Schuster
     RM Christa Stelzmüller, MAS
     RM Dr. Andreas Reifschneider

ein Mitglied auf Vorschlag des Hauptverbandes der österreichischen
   Sozialversicherungsträger
(ohne Stimmrecht)
     Dr. Ferdinand Felix
     Mag. Peter Oppeker (Vertretung)

Bei Bedarf werden Experten aus den verschiedensten Bereichen hinzugezogen.

Die Gesundheitsplattform trifft Grundsatzentscheidungen für Planung, Steuerung und Qualitätssicherung, sowie Finanzierung des NÖ Gesundheitswesen. Sie ist Trägerin der Gesundheitsreform des extra- und intramuralen Bereichs.
Die Zuständigkeit der Gesundheitsplattform ist im § 7, NÖ Gesundheits und Sozialfonds-Gesetz 2006  nachzulesen.