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Ständiger Ausschuss

Der Ständige Ausschuss ist ein Organ des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und besteht aus 12 Mitgliedern.
Den Vorsitz führt Herr LH-Stv. Mag. phil. Wolfgang Sobotka.
 

Der Ständige Ausschuss  setzt sich zusammen aus:
(vgl. § 8, NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006)

den zuständigen Mitgliedern der Landesregierung für Finanzen und für

  das Gesundheitswesen, sowie für Angelegenheiten des Sozialbereichs
  (betreffend Abschnitt 4 des
NÖ Sozialhilfegesetztes 2000, LGbl.92006)
  von den Landtagsklubs entsandten Mitglieder
      LH-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka
      Landesrätin Mag. Karin Scheele
      Landesrätin Mag. Barbara Schwarz
      LAbg. Bgm. Erika Adensamer
      LAbg. Bgm. Karl Bader
      Klubobmann-Stv. LAbg. Bgm. Karl Moser
      LAbg. Bgm. Ingeborg Rinke
      LAbg. Heidemarie Onodi
      LAbg. Otto Kernstock

zwei von den Gemeindevertreterverbänden entsandten Mitgliedern

      Präs. LAbg. Bgm. Mag. Alfred Riedl
      Stadrat Andreas Krenauer

• ein von der NÖ Landeskliniken-Holding entsandtes Mitglied

      GF Dr. Robert Griessner

Bei Bedarf werden Experten aus den verschiedensten Bereichen hinzugezogen.
Der Ständige Ausschuss gibt die Gesundheitsziele, die unmittelbar damit zusammenhängenden sozialpolitischen Ziele für die Krankenanstalten und den Bereich der sozialpsychiatrischen Versorgung in NÖ vor. Weiters legt er die Budgetvorgaben fest, beschließt die Verteilung der Mittel des NÖGUS sowie der Strukturmittel und trifft die Entscheidungen für alle aus den Agenden des NÖGUS erwachsenden Belange (vgl. § 9, NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006).