1996 gründete die NÖ Landesregierung den NÖ Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS). Die Gründung des NÖGUS hing ursächlich mit der Übertragung der Finanzierung der Krankenanstalten aus der Bundes-kompetenz auf die einzelnen Länder zusammen.
Von 1997 bis 2005 waren demnach die Hauptaufgaben des NÖGUS
die Planung und Einführung flächendeckender medizinischer Versorgungsstandards und die Finanzierung von Krankenanstalten
gemäß der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF).
2005 kam es zu einer grundsätzlichen Neustrukturierung: Ursache war die Übertragung der Mehrzahl der NÖ Krankenanstalten aus der Rechts-trägerschaft der Gemeinden in die Rechtsträgerschaft des Landes. So übernahm die NÖ Landesregierung am 1. 1. 2005 zwölf Kranken-
anstalten aus dem Gemeindebesitz, mit 1. 1. 2006 folgten sechs weitere. Die NÖ Landesregierung übertrug die Betriebsführung der Landeskranken-anstalten der NÖ Landeskliniken-Holding. Diese wurde als eigener Rechtskörper aus dem NÖGUS herausgelöst. Seit 1. 1. 2008 sind alle 27 Landeskliniken in der NÖ Landeskliniken-Holding zusammengefasst.
Der NÖGUS bleibt weiterhin für die Finanzierung aller Krankenanstalten sowie für die Steuerung und Planung des NÖ Gesundheitswesens zuständig. Für die Qualitätssicherung in den Krankenanstalten wird gemeinsam mit der NÖ Landeskliniken-Holding Sorge getragen.
Im NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006 sind die Aufgaben und die Organisation des NÖGUS im Rahmen der NÖ Gesundheitsreform neu festgelegt.
• Gesundheitsplattform
• Ständiger Ausschuss
• Gesundheitskonferenz
• Geschäftsführerin oder Geschäftsführer
Eine genaue Beschreibung der Organe des Fonds finden Sie in der Registerkarte Organe.
Der Fonds untersteht der Aufsicht der NÖ Landesregierung.