NÖ fordert Ausbildungsreform

LH-Stv. Mikl-Leitner für Reform im Bereich Humanmedizin

(Quelle: Hutter) v.l.n.r. LR Ing. Maurice Androsch, LH Dr. Josef Pühringer, LR Mag. Christopher Drexler, LH-Stv. Mag. Christian Stöckl, StR Mag. Sonja Wehsely, LH-Stv. Mag. Johanna Mikl-Leitner, LH-Stv. Dr. Beate Prettner, LR Mag. Norbert Darabos, LR Dr. Christian Bernhard, LR DI Dr. Bernhard Tilg

Die Gesundheitsreferenten der Länder haben sich bei der heutigen Konferenz in Graz einstimmig für die Aufstockung der Studienplätze und Adaptierung des Aufnahmeverfahrens für Humanmedizin ausgesprochen. Des Weiteren fordern die Referenten den Bund auf, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz für Mediziner gemäß den EU-Vorgaben zu novellieren, um eine Opting-Out Regelung auch nach dem Jahr 2020 sicherzustellen.

Die Anzahl der Medizinstudenten und damit auch Absolventen ist auf Grund demografischer Entwicklungen, des Ärzte-Arbeitszeitgesetzes und der Zugangsbeschränkungen zum Medizinstudium stark zurückgegangen.

Etwa ein Drittel der Studienplätze sind für ausländische Studierende reserviert. Das sind die Ärzte, die uns in den Kliniken und bei den Hausärzten in Zukunft fehlen werden. Wir fordern den Bund auf seine Verantwortung wahrzunehmen und die Studienplätze für Humanmedizin aufzustocken. Nur so kann der vorprogrammierte Ärztemangel abgewendet und die Gesundheitsversorgung sichergestellt werden“, so NÖGUS-Vorsitzende LH-Stellvertreterin Mag. Johanna Mikl-Leitner.

Des Weiteren forderten die Landesvertreter die Überarbeitung des Aufnahmetests für Humanmedizin. „Soziale Kompetenzen sind unumgänglich im Arztberuf, beispielsweise im Arzt-Patienten-Gespräch. Deshalb müssen sie auch Teil des Aufnahmeverfahrens beim Medizinstudium sein“, fordert Mikl-Leitner.

Angesichts der aktuellen Engpässe bei der Postenbesetzung in Klinken oder bei den Haus- und Fachärzten fordern die Gesundheitsreferenten den Bund auf, den Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz gemäß EU-Vorgaben zu novellieren:

 „Derzeit können Ärzte in Kliniken mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opting-Out) länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Einzelvereinbarungen zwischen Klinikum und Arzt sind allerdings nur bis 2021 per Gesetz erlaubt. Wir fordern den Bund auf, die Opting-Out-Regelung zu verlängern. Sonst wird der Ärzteengpass noch eklatanter und die Ärzte in ihrer Wahlfreiheit beschränkt“, erklärt Mikl-Leitner.

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