Ambulante Dokumentation

Gemäß Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen vom 02.07.2013 wurde festgelegt, dass am 1.1.2014 bundesweit, über beide Sektoren hinweg, gemäß Katalog ambulanter Leistungen zu dokumentieren ist.

Im Detail wurde im Doku-G festgelegt:

§ 6 Abs. 4: Zur Erstellung eines Berichtswesens über den ambulanten Bereich sind ab dem 1. Jänner 2014 von den Trägern der Krankenanstalten, die über Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden, von den Landesgesundheitsfonds, vom Hauptverband, von den Trägern der Sozialversicherung, sowie von den Trägern der Krankenfürsorgeanstalten und vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte Daten zu verwenden.

Ziel dieses Projektes ist es nun die Datenqualität der ambulanten Daten Schritt für Schritt zu steigern. Dies bedeutet die Datenbasis in Hinsicht auf die Kontakte/Frequenzen und im nächsten Schritt auf die Leistungen zu prüfen/verbessern.