Hospiz- und Palliativversorgung in NÖ

Hinter den Begriffen Hospiz und Palliative Care steht die Idee eines umfassenden Sorge- und Betreuungsansatzes, basierend auf mitmenschlicher Solidarität und umfassender professioneller Hilfestellung – in Zeiten schwerer Krankheit bis hin zum Sterben und für An- und Zugehörige auch darüber hinaus. Durch Linderung von körperlichen, seelischen, sozialen und spirituellen Leiden und konkrete professionelle Hilfestellungen soll ein würdevolles „Leben bis zuletzt“ ermöglicht werden.

Abgestufte Versorgung

In Niederösterreich wurde aus diesem Grund – im Rahmen des 2006 initiierten Reformpoolprojekts – eine integrierte, abgestufte, flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung strategisch und konsequent entwickelt. Ziel des gesamten Konzeptes war es, eine qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung für alle Menschen, die sie benötigen, anzubieten. Erreicht wird dies durch die Ergänzung bestehender Strukturen im Gesundheits- und Sozialwesen zu einem integrierten Versorgungssystem. Durch diese strukturübergreifende Vernetzung und Verbindung können Menschen kontinuierlich über Einrichtungs- oder Fachgrenzen hinweg begleitet werden. Das abgestufte Modell bietet abgestimmt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse im Verlauf einer Erkrankung entsprechende Angebote mit jeweils anderen Schwerpunkten der Betreuung. Nicht zuletzt sollen diese Angebote flächendeckend in Niederösterreich zur Verfügung stehen, und so das inner- und außerklinische Netzwerk des Gesundheits- und Sozialwesens ergänzen.

Das Konzept der modular abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich

 

Hospiz- und Palliativfondsgesetz 2022

Mit Ende des Reformpoolprojekts (2013) wurde die Finanzierung durch den Niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) und das Land Niederösterreich übernommen. Im Februar und März 2022 wurden im Nationalrat und Bundesrat das Hospiz- und Palliativfondsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung bundesweit schrittweise in eine Regelfinanzierung überführt. Aufgrund der Zweckwidmung der Geldmittel, u.a. für die Einhaltung von Qualitätsstandards, wird der qualitativ hochwertige Auf- und Ausbau bundesweit einheitlich sichergestellt. Die Palliativstationen für Erwachsene als auch die Palliativbetten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind weiterhin über die Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) abgedeckt.