Die Aufgaben des NÖGUS liegen in einer aufeinander abgestimmten sektorenübergreifenden Planung, Steuerung, Finanzierung und Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung in Niederösterreich. Das Ziel ist die Sicherstellung eines tragfähigen Gesundheitsversorgungssystems.
Der NÖGUS ist als öffentlich-rechtlicher Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit gemäß Art. 23 der Vereinbarung gem. Art. 15aB-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens eingerichtet und untersteht der Aufsicht der
NÖ Landesregierung (§ 1 NÖGUS-Gesetz).
Die Aufgaben des NÖGUS werden durch Organe wahrgenommen..