In den vergangenen Jahren war ein Anstieg der an Masern erkrankten Personen zu verzeichnen. Im Jahr 2018 lag die Zahl in Niederösterreich bei 18 Fällen.
„In diesem Jahr sind bereits sechs Personen daran erkrankt. Daher wird Niederösterreich bei der kommenden Konferenz der Landesgesundheitsreferenten den Antrag aus Oberösterreich unterstützen, damit die Impfung gegen Masern in die Liste der verbindlichen Impfungen beim Mutter-Kind-Pass aufgenommen wird“, so NÖGUS-Vorsitzender Landesrat Martin Eichtinger.
„Die Gesundheit unserer Kinder darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wir müssen besonders jene Menschen schützen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen wie zum Beispiel werdende Mütter. Daher unterstützen wir den Antrag aus Oberösterreich durch eine Beschlussempfehlung der Landesgesundheitsreferenten. Die Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung soll mittels 2 Dosen des MMR-Kombinationsimpfstoffes als verpflichtende Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe in den verbindlichen Teil des Mutter-Kind-Passes aufgenommen werden. Wer sein Kind gegen Masern nicht impfen lässt, riskiert so die Gesundheit des Kindes und den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes“, so Eichtinger.